GLADBAU Baubetreuungs- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Mönchengladbach (Goebenstraße 4, 41061 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft (vormals GAB Gladbacher Baugesellschaft mbH, jetzt Gladbau Baubetreuungs- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH) am 02.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GLADBAU Baubetreuungs- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Mönchengladbach (Goebenstraße 4, 41061 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der GAB Gladbacher Baugesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 118) -künftig firmierend unter Gladbau Baubetreuungs- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GLADBAU Baubetreuungs- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Mönchengladbach (Goebenstraße 4, 41061 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.