HRB 86307: GLC Glücksburg Consulting AG, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 mit der GLC Gesellschaft der Interim Manager mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85666) verschmolzen.
HRB 86307: GLC Glücksburg Consulting AG, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 mit der GCL Gesellschaft der Interim Manager mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85666) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 86307: GLC Glücksburg Consulting AG, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Peters, Andre, Harsefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 86307: GLC Glücksburg Consulting AG, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß §§ 61, 62 UmwG beim Handelsregister den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht betreffend die Verschmelzung der GLC Gesellschaft der Interim Manager mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 85666) als übertragender Rechtsträger mit der GLC Glücksburg Consulting AG, Hamburg als übernehmenden Rechtsträger.
HRB 86307: GLC Glücksburg Consulting AG, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 22.06.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2021) - Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals -, 9 Abs. 1, 3 und 7, 12, 15 Abs. 3 und 11 Abs. 2 beschlossen. Der Vorstand wird aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.06.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 14.06.2026 das Grundkapital durch Ausgabe neuer Namensaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 310.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
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