GLEICH Aluminiumwerk GmbH & Co. KG, Kaltenkirchen(Kirchhoffstr. 2, 24568 Kaltenkirchen). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages und der Zustimmungsbeschlüsse vom 27.12.2007 einen Teil des Vermögens der Gleich GmbH Metallplatten-Service, Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel HRB 2284 BB), nämlich den Teilbetrieb Aluminiumwerk als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
24568 Kaltenkirchen
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG