HRB 741377: GLIMPSE Clothing gGmbH, Stuttgart, Kauffmannstraße 40, 70195 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 741377: GLIMPSE Clothing gGmbH, Stuttgart, Kauffmannstraße 40, 70195 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Schaller, Nathalie, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Göppel-Ramsurn, Teresa, geb. Göppel, München, * ‒.‒.‒‒; Schaller, Simon, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 741377: GLIMPSE Clothing gGmbH, Stuttgart, Kauffmannstraße 40, 70195 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2a (Gemeinnützigkeit) beschlossen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Göppel-Ramsurn, Teresa, geb. Göppel, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GLIMPSE Clothing GmbH, Stuttgart, Kauffmannstraße 40, 70195 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: GLIMPSE Clothing gGmbH.
GLIMPSE Clothing GmbH, Stuttgart, Kauffmannstraße 40, 70195 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Geschäftsführung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 11 (Verwendung des Jahresergebnisses), § 16 (Liquidation) und das Einfügen des § 2a (Gemeinnützigkeit) und § 9a (Beirat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Herstellung und der Vertrieb von Bekleidung und Accessoires als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaberiordnung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Resozialisierung, berufliche Ausbildung und Beschäftigung von Opfern von Menschenhandel, insbesondere Zwangsprostitution, sowie die Aufklärung über das Thema Menschenhandel, insbesondere Zwangsprostitution. (3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Aufgaben und Einrichtungen zur Förderung, Resozialisierung, Ausbildung und Beschäftigung von Opfern von Menschenhandel, insbesondere Zwangsprostitution, sowie zur Aufklärung über das Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution übernehmen und betreiben. (4) Die Gesellschaft darf im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ihre Geschäfte in, In- und Ausland betreiben. Die Gesellschaft kann insbesondere Kooperationen mit anderen inländischen und ausländischen gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung des gesellschaftlichen Zwecks gründen, insbesondere in Zusammenarbeit mit diesen Ausbildungs- und Produktionsstätten von Bekleidung und Accessoires speziell für Opfer von Menschenhandel, insbesondere Zwangsprostitution, errichten und betreiben.
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