Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform / Beginn
b) Rechtsverhältnisse
c) Kommanditist / Mitglied |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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|
|
c)
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge:
Kommanditist:
Bruch, Matthias Franz, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
40.000.000,00 EUR.
Geändert, nun:
Nach Herabsetzung der Einlage im Wege der
Sonderrechtsnachfolge um -40.000.000,00 EUR
Kommanditist:
Bruch, Thomas, St. Wendel, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
40.000.000,00 EUR. |
a)
24.01.2023
Müller |
HRA 80702: GLOBUS Holding GmbH & Co. KG, St. Wendel, Leipziger Straße 8, 66606 St. Wendel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2018 und der Gesellschafterversammlung der GLOBUS Holding CR Beteiligungen GmbH & Co. KG vom 16.11.2018 Teile ihres Vermögens (CR Beteiligungen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die GLOBUS Holding CR Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz in St. Wendel (HRA 12279 Amtsgericht Saarbrücken) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 80702: GLOBUS Holding GmbH & Co. KG, St. Wendel, Leipziger Straße 8, 66606 St. Wendel. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, d. h. befugt, die Gesellschaft auch bei der Vornahme von Rechtshandlungen im eigenen Namen oder als Vertreter von Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
GLOBUS Holding GmbH & Co. KG, St. Wendel (Leipziger Straße 8, 66606 St Wendel). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: GLOBUS Holding Grundstücksverwertung und Leasing Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 81116).
GIG-GLOBUS Holding Grundstücksverwertung und Leasing GmbH & Co. KG, St. Wendel (Leipziger Straße 8, 66606 St Wendel). Der persönlich haftende Gesellschafter GLOBUS Holding Grundstücksverwertung und Leasing Geschäftsführungs-GmbH ist von der Vertretung ausgeschlossen. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: GLOBUS Holding Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 80853). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2005 mit der GLOBUS Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRA 80633) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1;3 Abs 1 Nr. 1; 4 ff; 39 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Die Firma ist geändert. Neue Firma: GLOBUS Holding GmbH & Co. KG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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