Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Ammar, Yousif, Frauenneuharting,
* ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Vorstand:
Krause, Falko, Möttingen, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Vorstand:
Reck, Michael, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.11.2024
Baumann |
4 |
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b)
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß
Ausgliederungsvertrag vom 20.03.2024 sowie Beschluss ihrer
Hauptversammlung vom 20.03.2024 und Beschluss der
Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft
vom 20.03.2024 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich
"Assets") auf die BKB Anlagen GmbH mit dem Sitz in
Unterhaching (Amtsgericht München HRB 273108)
übertragen. |
a)
02.08.2024
Fischer |
HRB 241554: GME Clean Power AG, Unterhaching, Landkreis München, Hauptstraße 1, 82008 Unterhaching. Ausgeschieden: Vorstand: Oltmann, Claas, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 241554: GME Clean Power AG, Unterhaching, Landkreis München, Hauptstraße 1, 82008 Unterhaching. Die Hauptversammlung vom 09.07.2018 hat die Satzung neu gefasst. Bestellt: Vorstand: Hager, Ronny, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒; Krause, Falko, Möttingen, * ‒.‒.‒‒; Oltmann, Claas, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Reck, Michael, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 237961: GME Clean Power GmbH, Unterhaching, Landkreis München, Hauptstraße 1, 82008 Unterhaching. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die GME Clean Power AG mit dem Sitz in Unterhaching, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 241554) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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