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GME German Mining Equipment Ltd., Aachen (HRB 14505) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Jülicher Str. 191
52070 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2006
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 14505
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: Ltd
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GME German Mining Equipment Ltd. aus Aachen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 14505 verzeichnet. Nach der Gründung am 05.12.2006 hat die GME German Mining Equipment Ltd. ihren Standort nicht geändert. Die GME German Mining Equipment Ltd. wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.06.2021)

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Registermeldungen 3

Calendar 14.06.2021
Löschung von Amts wegen

HRB 14505: GME German Mining Equipment Ltd., Aachen, Jülicher Straße 191, 52070 Aachen. Die Zweigniederlassung ist mit der Löschung der Hauptniederlassung im englischen Register aufgehoben.

Calendar 11.02.2021
Vorgang ohne Eintragung

HRB 14505: GME German Mining Equipment Ltd., Aachen, Jülicher Straße 191, 52070 Aachen. nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts wurde die Hauptniederlassung der Gesellschaft im englischen Register gelöscht. Der Bestand der Hauptniederlassung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Errichtung und den Fortbestand der Zweigniederlassung. Ohne den Fortbestand der Hauptniederlassung kann auch die Zweigniederlassung nicht existieren. Daher ist das Handelsregister infolge der Löschung der englischen Hauptniederlassung unrichtig und die Eintragung der Zweigniederlassung unzulässig geworden. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers stellt § 395 FamFG die Rechtsgrundlage zur Löschung von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen dar, die im ausländischen Register des Sitzes oder der Hauptniederlassung nach Eintragung der Zweigniederlassung gelöscht worden sind. Das Registergericht beabsichtigt daher die Zweigniederlassung der Gesellschaft aus dem Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen gemäß § 395 FamFG zu löschen. Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen 3 Monaten den Fortbestand der Hauptniederlassung nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Calendar 14.12.2007
Neueintragung

GME German Mining Equipment Ltd., Aachen (Jülicher Straße 191, 52070 Aachen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2006 mit Änderung vom 26.10.2007. Zweigniederlassung der GME German Mining Equipment Ltd. mit Sitz in Wakefield / Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 6018754). Gegenstand der Zweigniederlassung ist Maschinen- und Anlagenbau sowie Geschäfte ähnlicher Art sowie der Handel mit Maschinen aller Art, soweit hierzu jeweils keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. 2,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Krämer, Michael, Herzogenrath, * ‒.‒.‒‒; Roderburg, Norbert, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Es besteht genehmigtes Kapital bis 100,00 GBP.

Historie 3

14.06.2021
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 14.06.2021

11.02.2021
Firmenname geändert

alt:
GME German Mining Equipment Ltd

neu:
GME German Mining Equipment Ltd.

14.12.2007
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Krämer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Norbert Roderburg
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 07.12.2007