GMF - Gouda Germany GmbH, Ratingen, Kalkstraße 15, 40885 Ratingen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden ANDRITZ KMPT GmbH am 02.08.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
GMF - Gouda Germany GmbH, Ratingen, Kalkstraße 15, 40885 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ANDRITZ KMPT GmbH mit Sitz in Vierkirchen (AG München, HRB 188207) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GMF - Gouda Germany GmbH, Ratingen, Kalkstraße 15, 40885 Ratingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2012 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), in § 8 (Abfindung ausgeschiedener Gesellschafter) sowie in § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kalkstraße 15, 40885 Ratingen.