HRB 201007: GMH Engineering GmbH, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstraße 1, 49124 Georgsmarienhütte. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Georgsmarienhütte Holding GmbH am 27.10.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 201007: GMH Engineering GmbH, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstraße 1, 49124 Georgsmarienhütte. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.10.2021 mit der Georgsmarienhütte Holding GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110386) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201007: GMH Engineering GmbH, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstraße 1, 49124 Georgsmarienhütte. Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Frank, Hagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201007: GMH Engineering GmbH, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstraße 1, 49124 Georgsmarienhütte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brüggestrat, Frank, Witten, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schartau, Harald Gerhard, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201007: GMH Engineering GmbH, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstraße 1, 49124 Georgsmarienhütte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2017 mit der GMH Real Estate GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 207895) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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