Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Castagnet, Jean-Frédéric, Georgsmarienhütte,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Närdemann, Rolf, Nordkirchen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.11.2023
Brinkkötter |
8 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Dr. Großmann-Minkwitz, Anne-Marie Christin, Berlin,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.08.2022
Brinkkötter |
HRA 110323: GMH Grundstücks GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstr. 1, 49124 Georgsmarienhütte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Castagnet, Jean-Fréderic, Georgsmarienhütte, * ‒.‒.‒‒; Dr. Großmann, Anne-Marie Christin, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Meier, Olaf, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒.
HRA 110323: GMH Grundstücks GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstr. 1, 49124 Georgsmarienhütte. Durch Umfirmierung geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: GMH Grundstücksverwaltung GmbH, Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110858).
HRA 110323: GMH Grundstücks GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstr. 1, 49124 Georgsmarienhütte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 30.08.2016 mit der Bäuerle Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRA 110546) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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