HRB 11921: GML Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistikmanagement, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 20, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.12.2015 im Wege des Formwechsels in die GML Gesellschaft für Medizintechnik und Logistikmanagement mbH mit Sitz in Neu-Isenburg (HRB 48941) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11921:GML Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistikmanagement, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 20, 63263 Neu-Isenburg.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
GML Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistikmanagement, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 20, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Vorstand: Dr. Barth, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Ahrend, Thorsten, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
GML Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistikmanagement, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 20, 63263 Neu-Isenburg. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
GML Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistikmanagement, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 20, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der S-med Medizintechnik GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 2678) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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