GMT Aufzug-Service GmbH, Forst, Werner-von-Siemens-Str. 27, 76694 Forst. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.06.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Thyssen Aufzüge GmbH", Neuhausen (Amtsgericht Esslingen HRB 828) am 28.08.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung Kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
GMT Aufzug-Service GmbH, Forst, Werner-von-Siemens-Str. 27, 76694 Forst. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.05.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tepper Aufzüge GmbH", Münster (Amtsgericht Münster HRB 6622) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GMT Aufzug-Service GmbH, Forst, Werner-von-Siemens-Str. 27, 76694 Forst. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Einlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Aufzug-Service M. Gramlich GmbH", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRB 421567) auf 51.565,00 EUR erhöht.
GMT Aufzug-Service GmbH, Forst, Werner-von-Siemens-Str. 27, 76694 Forst. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2012 mit Ergänzung vom 25.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.03.2012 und 25.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Aufzug-Service M. Gramlich GmbH", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRB 421567) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GMT Aufzug-Service GmbH, Forst, Werner-von-Siemens-Str. 27, 76694 Forst. Bestellt als Geschäftsführer: Vosseler, Manfred, Nottuln, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Vedder, Jürgen, Hamm, * ‒.‒.‒‒.
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