Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Jahresgewinn)
beschlossen. |
a)
13.08.2024
Papke |
10 |
|
|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Manderfeld, Hendrik, Soest, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
31.10.2022
Schmidt |
HRB 5794: GMW GmbH, Möhnesee, Dieselweg 9, 59519 Möhnesee. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.11.2020 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 mit der GMW-CNC GmbH mit Sitz in Möhnesee (AG Arnsberg HRB 6583) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5794: GMW GmbH, Möhnesee, Dieselweg 9, 59519 Möhnesee. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit Änderungen vom 10.10.2019 und vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019, 10.10.2019 und 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019, 10.10.2019 und 30.04.2020 mit der GMW-Mechatronic GmbH mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRB 7682) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5794: GMW GmbH, Möhnesee, Dieselweg 9, 59519 Möhnesee. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019, 11.03.2020 und 30.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.500,00 EUR auf 76.800,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GMW-Mechatronic GmbH (Amtsgericht Arnsberg HRB 7682) mit Sitz in Möhnesee beschlossen. Neues Stammkapital: 76.800,00 EUR.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen