GMW Graphische Maschinenwerkstatt GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 28, 32339 Espelkamp. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GGM Graphische Gebraucht-Maschinen Handelsgesellschft mbH am 09.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GMW Graphische Maschinenwerkstatt GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 28, 32339 Espelkamp. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2013 mit der GGM Graphische Gebraucht-Maschinen Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Espelkamp (AG Bad Oeynhausen - HRB 9190) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.