HRB 203066:GN Media GmbH, Stade, Harburger Straße 193, 21680 Stade.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 203066:GN Media GmbH, Stade, Harburger Straße 193, 21680 Stade.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stade (Az. 73 IN 30/14) vom 15.06.2015 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
HRB 203066:GN Media GmbH, Stade, Harburger Straße 193, 21680 Stade.Durch Beschluss des Amtsgerichts Stade (73 IN 30/14) vom 01.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
GN Media GmbH, Stade, Fischmarkt 5, 21682 Stade. Neue Geschäftsanschrift: Harburger Straße 193, 21680 Stade.
GN Media GmbH, Stade, Fischmarkt 5, 21682 Stade. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2011. Geschäftsanschrift: Fischmarkt 5, 21682 Stade. Gegenstand: Der Handel mit Großformatdruckerzeugnissen, IT-Dienstleistungen, Onlinehandel, E-Commerce, die Konzepterstellung und der Vertrieb von Medienerzeugnissen sowie der nichtgenehmigungspflichtige Handel mit Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gutmann, Benjamin, Harsefeld, * ‒.‒.‒‒; Nachbauer, Viktor, Wischhafen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Vermögen als Ganzes der Gutmann & Nachbauer OHG mit Sitz in Stade (Amtsgerciht Tostedt HRA 201959 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.05.2011 mit Ergänzung vom 26.08.2011. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.