4 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
2.1 Zweck der Gesellschaft ist
(1) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 4 AO sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53
AO,
(2) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes
i. S. v. § 52 Abs. 2. S. 1 Nr. 8 AO.
2.2 Gegenstand der Gesellschaft
ist die Satzungsverwirklichung.
Dabei werden die Satzungszwe-
cke insbesondere verwirktlich
durch
zu 2.1.1): Maßnahmen, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die
durch das Alter entstehen, zu ver-
hüten, zu überwinden oder zu mil-
dern, und alten Menschen auch
durch Integration die Möglichkeit
zu erhalten, am Leben der Ge-
meinschaft teilzunehmen. Ferner
durch Maßnahmen, die dazu bei-
tragen, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern und da-
zu beitragen, dass sie auch durch
Integration zu eigenverantwort-
lichen und gemeinschaftsfähi-
gen Persönlichkeiten heranwach-
sen. Sowie durch Tätigkeiten,
die darauf gerichtet sind, Perso-
nen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geis-
tigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Dieses wird gefördert durch
die Integration der Personen, die
Kommunikation mit diesen Per-
sonen sowie die Lösung der Per-
sonen aus selbstgewählter Isolati-
on. Die Personen werden zu regel-
mäßigen Treffen der Älteren so-
wie auch der Kinder und Jugend-
lichen motiviert. Unterstützt wird
dies durch gemeinsame Aktivi-
täten, wie z. B. Schulungen oder
Vorträge, gemeinsames Musizie-
ren und Singen oder (Ball-)Spie-
len oder auch geselliges Beisam-
mensein. Sämtliche vorstehenden
Maßnahmen sollen sich vorrangig
auf das Dorf 16278 Wolletz oder
dessen Nachbardörfer beziehen.
zu 2.1.2): Die Unterstützung von
Naturschutzprojekten oder Natur-
schutzorganisationen, insbesonde-
re der Stiftung Schorfheide-Cho-
rin. Dies kann sowohl die perso-
nelle als auch die finanzielle Un-
terstützung umfassen. Zudem darf
der Naturschutzzweck auch durch
eigene Veranstaltungen oder Maß-
nahmen ausgefüllt werden.
2.3 Die Gesellschaft darf alle Ge-
schäfte betreiben und Maßnah-
men treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmit-
telbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf zur Erfül-
lung dieses Zwecks Zweignieder-
lassungen errichten und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Un-
ternehmen beteiligen.
2.4 Es ist nicht notwendig, dass
die Zwecke der Gesellschaft ge-
mäß § 2.1.1 und § 2.1.2 stets
gleichzeitig und im gleichen Um-
fang verfolgt werden. Kein Zweck
soll dauerhaft unberücksichtigt
bleiben. |
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|
a)
26.10.2023
Weiß |
3 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
2.1 Zweck der Gesellschaft ist
(1) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 4 AO sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53
AO,
(2) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes
i. S. v. § 52 Abs. 2. S. 1 Nr. 8 AO.
2.2 Gegenstand der Gesellschaft
ist die Satzungsverwirklichung.
Dabei werden die Satzungszwe-
cke insbesondere verwirktlich
durch
zu 2.1.1): Maßnahmen, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die
durch das Alter entstehen, zu ver-
hüten, zu überwinden oder zu mil-
dern, und alten Menschen auch
durch Integration die Möglichkeit
zu erhalten, am Leben der Ge-
meinschaft teilzunehmen. Ferner
durch Maßnahmen, die dazu bei-
tragen, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern und da-
zu beitragen, dass sie auch durch
Integration zu eigenverantwort-
lichen und gemeinschaftsfähi-
gen Persönlichkeiten heranwach-
sen. Sowie durch Tätigkeiten,
die darauf gerichtet sind, Perso-
nen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geis-
tigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Dieses wird gefördert durch
die Integration der Personen, die
Kommunikation mit diesen Perso-
nen sowie die Lösung der Perso-
nen aus selbstgewählter Isolation.
Die Personen werden zu regelmä-
ßigen Treffen der älteren Bewoh-
ner sowie auch der Kinder und Ju-
gendlichen motiviert. Unterstützt
wird dies durch gemeinsame Akti-
vitäten, wie z. B. Schulungen oder
Vorträge, gemeinsames Musizie-
ren und Singen oder (Ball-)Spie-
len oder auch geselliges Beisam-
mensein. Sämtliche vorstehenden
Maßnahmen sollen sich vorrangig
auf das Dorf 16278 Wolletz oder
dessen Nachbardörfer beziehen.
zu 2.1.2): Die Unterstützung von
Naturschutzprojekten oder Natur-
schutzorganisationen, insbesonde-
re der Stiftung Schorfheide-Cho-
rin. Dies kann sowohl die perso-
nelle als auch die finanzielle Un-
terstützung umfassen. Zudem darf
der Naturschutzzweck auch durch
eigene Veranstaltungen oder Maß-
nahmen ausgefüllt werden.
2.3 Die Gesellschaft darf alle Ge-
schäfte betreiben und Maßnah-
men treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmit-
telbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf zur Erfül-
lung dieses Zwecks Zweignieder-
lassungen errichten und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Un-
ternehmen beteiligen.
2.4 Es ist nicht notwendig, dass
die Zwecke der Gesellschaft ge-
mäß § 2.1.1 und § 2.1.2 stets
gleichzeitig und im gleichen Um-
fang verfolgt werden. Kein Zweck
soll dauerhaft unberücksichtigt
bleiben. |
|
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a)
18.10.2023
Zahlbaum |
2 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
2.1 Zweck der Gesellschaft ist
(1) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 4 AO sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53
AO,
(2) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes
i. S. v. § 52 Abs. 2. S. 1 Nr. 8 AO.
2.2 Gegenstand der Gesellschaft
ist die Satzungsverwirklichung.
Dabei werden die Satzungszwe-
cke insbesondere verwirktlich
durch
zu 2.1.1): Maßnahmen, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die
durch das Alter entstehen, zu ver-
hüten, zu überwinden oder zu mil-
dern, und alten Menschen auch
durch Integration die Möglichkeit
zu erhalten, am Leben der Ge-
meinschaft teilzunehmen. Ferner
durch Maßnahmen, die dazu bei-
tragen, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern und da-
zu beitragen, dass sie auch durch
Integration zu eigenverantwort-
lichen und gemeinschaftsfähi-
gen Persönlichkeiten heranwach-
sen. Sowie durch Tätigkeiten,
die darauf gerichtet sind, Perso-
nen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geis-
tigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Dieses wird gefördert durch
die Integration der Personen, die
Kommunikation mit diesen Perso-
nen sowie die Lösung der Perso-
nen aus selbstgewählter Isolation.
Die Personen werden zu regelmä-
ßigen Treffen der älteren Bewoh-
ner sowie auch der Kinder und Ju-
gendlichen motiviert. Unterstützt
wird dies durch gemeinsame Akti-
vitäten, wie z. B. Schulungen oder
Vorträge, gemeinsames Musizie-
ren und Singen oder (Ball-)Spie-
len oder auch geselliges Beisam-
mensein. Sämtliche vorstehenden
Maßnahmen sollen sich vorrangig
auf das Dorf 16278 Wolletz oder
dessen Nachbardörfer beziehen.
zu 2.1.2): Die Unterstützung von
Naturschutzorganisationen, ins-
besondere der Stiftung Schorfhei-
de-Chorin. Dies umfasst sowohl
die personelle als auch die finan-
zielle Unterstützung. Dies umfasst
ferner auch die Unterstützung der
Durchführung von Veranstaltun-
gen durch die Stiftung Schorfhei-
de-Chorin. Zudem darf der Natur-
schutzzweck auch durch eigene
Veranstaltungen oder Maßnahmen
ausgefüllt werden.
2.3 Die Gesellschaft darf alle Ge-
schäfte betreiben und Maßnah-
men treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmit-
telbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf zur Erfül-
lung dieses Zwecks Zweignieder-
lassungen errichten und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Un-
ternehmen beteiligen.
2.4 Es ist nicht notwendig, dass
die Zwecke der Gesellschaft ge-
mäß § 2.1.1 und § 2.1.2 stets
gleichzeitig und im gleichen Um-
fang verfolgt werden. Kein Zweck
soll dauerhaft unberücksichtigt
bleiben. |
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a)
29.09.2023
Zahlbaum |
1 |
a)
GNU Gesellschaft für Nachhaltig-
keit Uckermark gGmbH
b)
Wolletz
Geschäftsanschrift:
Zur Kastanienallee 13 b, 16278
Wolletz
c)
Maßnahmen, die dazu beitragen,
Schwierigkeiten, die durch das
Alter entstehen, zu verhüten, zu
überwinden oder zu mildern, und
alten Menschen auch durch Inte-
gration die Möglichkeit zu erhal-
ten, am Leben der Gemeinschaft
teilzunehmen. Ferner durch Maß-
nahmen, die dazu beitragen, jun-
ge Menschen in ihrer Entwick-
lung zu fördern und dazu beitra-
gen, dass sie auch durch Integrati-
on zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlich-
keiten heranwachsen. Sowie durch
Tätigkeiten, die darauf gerichtet
sind, Personen selbstlos zu unter-
stützen, die infolge ihres körper-
lichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer an-
gewiesen sind. Dieses wird geför-
dert durch die Integration der Per-
sonen, die Kommunikation mit
diesen Personen sowie die Lösung
der Personen aus selbstgewählter
Isolation. Die Personen werden zu
regelmäßigen Treffen der älteren
Bewohner sowie auch der Kinder
und Jugendlichen motiviert.
Oder alternativ: Die Personen
werden zu regelmäßigen Treffen
der Älteren sowie auch der Kinder
und Jugendlichen motiviert. Dies
dürfte dann auch die Älteren in
der Klinik und andere Dorffrem-
de umfassen. Unterstützt wird dies
durch gemeinsame Aktivitäten,
wie z. B. Schulungen oder Vorträ-
ge, gemeinsames Musizieren und
Singen oder (Ball-)Spielen oder
auch geselliges Beisammensein.
Die Unterstützung von Natur-
schutzorganisationen, insbesonde-
re der Stiftung Schorfheide-Cho-
rin. Dies umfasst sowohl die per-
sonelle als auch die finanzielle
Unterstützung. Dies umfasst fer-
ner auch die Unterstützung der
Durchführung von Veranstaltun-
gen durch die Stiftung Schorfhei-
de-Chorin. Zudem darf der Natur-
schutzzweck auch durch eigene
Veranstaltungen oder Maßnahmen
ausgefüllt werden. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
schließen, befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Fiege, Jan, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Rethmann, Lukas, * ‒.‒.‒‒, Ko-
brow
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
22.02.2023; 24.05.2023 |
a)
26.09.2023
Weiß |