GO Consulting Praxis- und Qualitätsmanagement GmbH, München (Zeisigweg 4, 81827 München). Die Verschmelzung wurde am 30.03.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 85836).
GO Consulting Praxis- und Qualitätsmanagement GmbH, München (Zeisigweg 4, 81827 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Oppenberg Gabriele, München, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma GO Consulting Praxis- und Qualitätsmanagement e.K. mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.