GO FORWARD FINANCE LIMITED, Ettlingen, Einsteinstr. 61-61, 76275 Ettlingen. Die inländische Zweigniederlassung der ausländischen Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
GO FORWARD FINANCE LIMITED, Ettlingen, Einsteinstr. 61-61, 76275 Ettlingen. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
GO FORWARD FINANCE LIMITED, Ettlingen (Einsteinstr. 61-61, 76275 Ettlingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (private company limited by shares). Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2005. Zweigniederlassung der "GO FORWARD FINANCE LIMITED" mit Sitz in Cheshire, GB (companies house of cardiff Nr. 05576130). Gegenstand: Vermittlung von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft gem. § 34 c GewO. 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Maldinger, Claus, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Maldinger, Herbert, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.