HRB 10842: GO Gewerbe-Objekte GmbH, Eschweiler, Aachener Straße 71, 52249 Eschweiler. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 10842:GO Gewerbe-Objekte GmbH, Eschweiler, Aachener Straße 71, 52249 Eschweiler.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, weil die Geschäftsführerin Gabriele Kerkhoffs mit Schreiben vom 12.9.2014 mitgeteilt hat, dass die Gesellschaft vermögenslos ist. Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
GO Gewerbe-Objekte GmbH, Eschweiler, Aachener Straße 71, 52249 Eschweiler. Die Gesellschaft ist infolge Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Amtsgericht Aachen 91 IN 402/10) aufgelöst.
L. & G. Kerkhoffs GmbH, Eschweiler, Aachener Straße 71, 52249 Eschweiler.Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma), § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und § 13 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: GO Gewerbe-Objekte GmbH. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 71, 52249 Eschweiler. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Gewerbeobjekten und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten.
L. & G. Kerkhoffs GmbH, Eschweiler (Aachener Straße 71, 52249 Eschweiler). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Kerkhoffs Automobile GmbH & Co. KG vom 30.08.2007 einen Teil ihres Vermögens, nämlich ihren Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des Geschäfts- bzw. Firmenwertes sowie mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kerkhoffs Automobile GmbH & Co. KG mit Sitz in Eschweiler (Amtsgericht Aachen; HRA 6848) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemach: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 129 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu , wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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