GO PAPER GmbH & Co. KG, Harsefeld, Am Bauhof 1, 21698 Harsefeld. Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRA 116586) verlegt.
GO PAPER GmbH & Co. KG, Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 9, 22085 Hamburg. (Papiergeschäfte (Handel mit und Ausrüstung von Papierprodukten) sowie der Handel mit nicht genehmigungs-/erlaubnispflichtigen Gütern aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 9, 22085 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Apollo Papier Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 63368). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GO PAPER GMBH, Harsefeld (AG Tostedt HRB 12165) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2009. Der Sitz ist von Harsefeld (bisher Amtsgericht Tostedt HRA 201512) nach Hamburg verlegt.
GO PAPER GmbH & Co. KG, Harsefeld, Am Bauhof 1, 21698 Harsefeld.(Papiergeschäfte (Handel mit und Ausrüstung von Papierprodukten) sowie der Handel mit nicht genehmigungs-/ erlaubnispflichtigen Gütern aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Bauhof 1, 21698 Harsefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Apollo Papier Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 63368). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GO PAPER GMBH, Harsefeld (AG Tostedt HRB 121565) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.