HRB 10512: GO-2B AG, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Compusoft Deutschland AG am 22.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10512: GO-2B AG, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh. Von Amts wegen berichtigt (Datum Zustimmung): Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.11.2021 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2021 mit der Compusoft Deutschland AG mit Sitz in Rimbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 93444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 10512: GO-2B AG, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.11.2021 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.11.2021 mit der Compusoft Deutschland AG mit Sitz in Rimbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 93444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10512: GO-2B AG, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh. Die Hauptversammlung vom 08.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
HRB 10512: GO-2B AG, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.02.2016. Geschäftsanschrift: Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh. Gegenstand: die Erbringung von Beratungsleistungen und die Erstellung und der Vertrieb von Softwareprodukten, insbesondere auch für die Möbelindustrie und den Möbelhandel, wie auch die Abbildung von Geschäftsmodellen auf mobilen Geräten, sowie die Erstellung und der Vertrieb von damit im Zusammenhang stehenden Softwarelösungen und Dienstleistungen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Balke, Hermann, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒; Dr. Bartels, Gordon, Verl, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GO-2B GmbH, Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 4457) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.