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GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt), Hude (HRB 215222)

Firmendaten

Anschrift
Hasenlauf 4
27798 Hude
Frühere Anschriften: 1
Dorfstr. 5 a, 23863 Nienwohld
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: secure.heldenprojekt.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 20 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 215222
Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Keywords
spendenprojekt spendenportal spenden heldenprojekt gemeinnützige organisation fundraising engagieren
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt) aus Hude ist im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRB 215222 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.10.2018 hat die GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die nationale und internationale Beschaffung von Mitteln - in Form von Geldleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aktivität als Förderkörperschaft umfasst den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO in der aktuellen Fassung. Die Gesellschaft kann somit Körperschaften, die die folgenden gemeinnützigen, mildtätigen bzw. kirchlichen Zwecke verfolgen fördern: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Religion; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; -die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; -die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; -die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; -die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; -die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; -die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; -die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; -die Förderung des Tierschutzes; -die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; -die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; -die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; -die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; -die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; -die Förderung der Kriminalprävention; -die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); -die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; -die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten-und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; -die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; -die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. die selbstlose Unterstützung von Personen, 1.die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder 2.deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die genannten Grenzen übersteigen. Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind a)Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und b)andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, aller Haushaltsangehörigen. Zu berücksichtigen sind auch gezahlte und empfangene Unterhaltsleistungen. Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit im vorstehenden Sinne ist bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes als nachgewiesen anzusehen. Die Körperschaft kann den Nachweis mit Hilfe des jeweiligen Leistungsbescheids, der für den Unterstützungszeitraum maßgeblich ist, oder mit Hilfe der Bestätigung des Sozialleistungsträgers führen. Auf Antrag der Körperschaft kann auf einen Nachweis der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit verzichtet werden, wenn auf Grund der besonderen Art der gewährten Unterstützungsleistung sichergestellt ist, dass nur wirtschaftlich hilfebedürftige Personen im vorstehenden Sinne unterstützt werden; für den Bescheid über den Nachweisverzicht gilt § 60a Absatz 3 bis 5 entsprechend. -Die selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist -Die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, femer die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Besoldung der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchendiener, die Alters- und Behindertenversorgung für diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen. Des Weiteren verwirklicht die Gesellschaft unmittelbar selbst folgende Zwecke: b.die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung c. die Förderung der Wissenschaft und Forschung, d.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, e. die Förderung der Behindertenhilfe, f. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, g. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens h. Förderung des Sports i. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks führt die Gesellschaft alle ihm zur Erreichung der Gesellschaftszwecke geeignet erscheinenden Maßnahmen durch: a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft unter anderem Internet-Plattformen, insbesondere www.heldenprojekt.de, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b.gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr.1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft unter anderem i.Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein) ii.Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Workshops, sowie Konferenzen. iii. angewandte Bildung- und Weiterbildungsprogramme für die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die administrative Ebene des Sports sowie des unternehmerischen Denken und Handelns. iv. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. digital oder analog.), v. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsveranstaltungen, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. Konferenzen, Camps, Workshops etc.), vi. den Aufbau von Schulprogrammen in Fächern wie z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch oder Geografie, die in Lehrmaterialien den Sport nutzen, um Motivation und Neugier in den verschiedenen Schulfächern zu wecken. vii. Aufbau und Durchführung von Projekten, welche die Neugier für Unternehmertum bzw. Entrepreneurship bereits im Kindesalter wecken sollen bzw. welches den Unternehmergeist im Sinne eigenverantwortlichen Handelns, Ideenentwicklung und bürgerschaftliches Engagement fördern. viii. d. gemäß (2) c. betreibt die Gesellschaft unter anderem i. die Durchführung von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising und soziale und gesellschaftliche Wirkung des Sports ii. die Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. Des Weiteren baut die Gesellschaft allein oder in Kooperation mit Sportorganisationen aus dem In- und Ausland Projekte auf, die den Sport bzw. den Namen der beteiligten Sportorganisation nutzen, um die Gesellschaftszwecke zu erfüllen. Dies sind unter anderem e. gemäß (2) d. führt die Gesellschaft unter anderem folgende Projekte durch: i. Schaffung eines von Jugendarbeitern durchgeführten Programms für Kinder und Jugendliche auf Freizeitsportanlagen, um über den Sport Werte wie Ordnung, Fairness, Respekt zu vermitteln. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung einer offenen und entspannten Atmosphäre, die durch die Jugendarbeiter genutzt wird, um mehr über die Probleme und Sorgen der Kinder und Jugendlichen im Alltag zu erfahren und Lösungen (z.B. hinsichtlich Kriminalität, Drogenmissbrauch etc.) zu erarbeiten. ii. Aufbau von Projekten, die die Strahlkraft des Sports nutzen, um Veranstaltungen für Senioren durchzuführen. Der Sport bietet hierbei Diskussions- und Erinnerungsansatz (z.B. für Demenzkranke). Zudem sollen junge Menschen mit Senioren zusammengebracht werden, um sich gegenseitig auszutauschen und die Persönlichkeitsentwicklung, um diese Erfahrungen zu bereichern. f. gemäß (2) e. baut die Gesellschaft unter anderem Projekte und Informationsveranstaltungen auf, die Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenführen sollen und somit ein sozial inklusives Gemeinwesen fördern. g.gemäß (2) f. baut die Gesellschaft unter anderem ein Projekt auf, welches prägende Werte und Verhaltensmuster aus dem Mannschaftssport nutzt, um somit in Seminaren Ehepartnern und ganzen Familien einen Ansatz für ein harmonisches und respektvolles Miteinander zu liefern. h. gemäß (2) g. führt die Gesellschaft unter anderem Jugend-Ferienlager, die Sprachkurse und Sport, z.B. durch Nutzung von Sportvokabular, verbinden und Jugendliche aus verschiedenen Ländern in einen kulturellen Austausch bringen. i. gemäß (2) h. fördert die Gesellschaft den Sport unter anderem durch die Durchführung von Trainingseinheiten bzw. Schnuppertrainings in verschieden Sportarten. j. gemäß (2) i. fördert die Gesellschaft das bürgerliche Engagement im Sport insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Ehrenamt sowie die Aus- und Weiterbildung im Trainerwesen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke sämtliche Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder ihm dienlich sind, wenn und soweit hierdurch die Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig nicht gefährdet wird. In diesem Rahmen ist auch die Gründung von und die Beteiligung an Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulässig. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 700,00 EUR. Die GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.09.2024)

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Registermeldungen 3

Calendar 22.04.2020
Löschung

HRB 18584 HL: GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt), Hude, Hasenlauf 4, 27798 Hude. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Hude; Geschäftsanschrift: Hasenlauf 4, 27798 Hude; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hude verlegt (Amtsgericht Oldenburg, HRB 215222).

Calendar 20.04.2020
Neueintragung

HRB 215222: GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt), Hude, Hasenlauf 4, 27798 Hude. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Nienwohld (bisher Amtsgericht Lübeck HRB 18584 HL) nach Hude beschlossen. Geschäftsanschrift: Hasenlauf 4, 27798 Hude. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die nationale und internationale Beschaffung von Mitteln - in Form von Geldleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aktivität als Förderkörperschaft umfasst den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO in der aktuellen Fassung. Die Gesellschaft kann somit Körperschaften, die die folgenden gemeinnützigen, mildtätigen bzw. kirchlichen Zwecke verfolgen fördern: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Religion; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; -die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; -die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; -die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; -die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; -die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; -die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; -die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; -die Förderung des Tierschutzes; -die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; -die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; -die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; -die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; -die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; -die Förderung der Kriminalprävention; -die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); -die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; -die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten-und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; -die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; -die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. die selbstlose Unterstützung von Personen, 1.die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder 2.deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die genannten Grenzen übersteigen. Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind a)Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und b)andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, aller Haushaltsangehörigen. Zu berücksichtigen sind auch gezahlte und empfangene Unterhaltsleistungen. Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit im vorstehenden Sinne ist bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes als nachgewiesen anzusehen. Die Körperschaft kann den Nachweis mit Hilfe des jeweiligen Leistungsbescheids, der für den Unterstützungszeitraum maßgeblich ist, oder mit Hilfe der Bestätigung des Sozialleistungsträgers führen. Auf Antrag der Körperschaft kann auf einen Nachweis der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit verzichtet werden, wenn auf Grund der besonderen Art der gewährten Unterstützungsleistung sichergestellt ist, dass nur wirtschaftlich hilfebedürftige Personen im vorstehenden Sinne unterstützt werden; für den Bescheid über den Nachweisverzicht gilt § 60a Absatz 3 bis 5 entsprechend. -Die selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist -Die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, femer die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Besoldung der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchendiener, die Alters- und Behindertenversorgung für diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen. Des Weiteren verwirklicht die Gesellschaft unmittelbar selbst folgende Zwecke: b.die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung c. die Förderung der Wissenschaft und Forschung, d.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, e. die Förderung der Behindertenhilfe, f. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, g. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens h. Förderung des Sports i. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks führt die Gesellschaft alle ihm zur Erreichung der Gesellschaftszwecke geeignet erscheinenden Maßnahmen durch: a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft unter anderem Internet-Plattformen, insbesondere www.heldenprojekt.de, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b.gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr.1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft unter anderem i.Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein) ii.Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Workshops, sowie Konferenzen. iii. angewandte Bildung- und Weiterbildungsprogramme für die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die administrative Ebene des Sports sowie des unternehmerischen Denken und Handelns. iv. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. digital oder analog.), v. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsveranstaltungen, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. Konferenzen, Camps, Workshops etc.), vi. den Aufbau von Schulprogrammen in Fächern wie z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch oder Geografie, die in Lehrmaterialien den Sport nutzen, um Motivation und Neugier in den verschiedenen Schulfächern zu wecken. vii. Aufbau und Durchführung von Projekten, welche die Neugier für Unternehmertum bzw. Entrepreneurship bereits im Kindesalter wecken sollen bzw. welches den Unternehmergeist im Sinne eigenverantwortlichen Handelns, Ideenentwicklung und bürgerschaftliches Engagement fördern. viii. d. gemäß (2) c. betreibt die Gesellschaft unter anderem i. die Durchführung von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising und soziale und gesellschaftliche Wirkung des Sports ii. die Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. Des Weiteren baut die Gesellschaft allein oder in Kooperation mit Sportorganisationen aus dem In- und Ausland Projekte auf, die den Sport bzw. den Namen der beteiligten Sportorganisation nutzen, um die Gesellschaftszwecke zu erfüllen. Dies sind unter anderem e. gemäß (2) d. führt die Gesellschaft unter anderem folgende Projekte durch: i. Schaffung eines von Jugendarbeitern durchgeführten Programms für Kinder und Jugendliche auf Freizeitsportanlagen, um über den Sport Werte wie Ordnung, Fairness, Respekt zu vermitteln. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung einer offenen und entspannten Atmosphäre, die durch die Jugendarbeiter genutzt wird, um mehr über die Probleme und Sorgen der Kinder und Jugendlichen im Alltag zu erfahren und Lösungen (z.B. hinsichtlich Kriminalität, Drogenmissbrauch etc.) zu erarbeiten. ii. Aufbau von Projekten, die die Strahlkraft des Sports nutzen, um Veranstaltungen für Senioren durchzuführen. Der Sport bietet hierbei Diskussions- und Erinnerungsansatz (z.B. für Demenzkranke). Zudem sollen junge Menschen mit Senioren zusammengebracht werden, um sich gegenseitig auszutauschen und die Persönlichkeitsentwicklung, um diese Erfahrungen zu bereichern. f. gemäß (2) e. baut die Gesellschaft unter anderem Projekte und Informationsveranstaltungen auf, die Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenführen sollen und somit ein sozial inklusives Gemeinwesen fördern. g.gemäß (2) f. baut die Gesellschaft unter anderem ein Projekt auf, welches prägende Werte und Verhaltensmuster aus dem Mannschaftssport nutzt, um somit in Seminaren Ehepartnern und ganzen Familien einen Ansatz für ein harmonisches und respektvolles Miteinander zu liefern. h. gemäß (2) g. führt die Gesellschaft unter anderem Jugend-Ferienlager, die Sprachkurse und Sport, z.B. durch Nutzung von Sportvokabular, verbinden und Jugendliche aus verschiedenen Ländern in einen kulturellen Austausch bringen. i. gemäß (2) h. fördert die Gesellschaft den Sport unter anderem durch die Durchführung von Trainingseinheiten bzw. Schnuppertrainings in verschieden Sportarten. j. gemäß (2) i. fördert die Gesellschaft das bürgerliche Engagement im Sport insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Ehrenamt sowie die Aus- und Weiterbildung im Trainerwesen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke sämtliche Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder ihm dienlich sind, wenn und soweit hierdurch die Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig nicht gefährdet wird. In diesem Rahmen ist auch die Gründung von und die Beteiligung an Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulässig. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Fischer, Maik, Hude, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 08.02.2019
Neueintragung

HRB 18584 HL: GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt), Nienwohld, Dorfstraße 5 a, 23863 Nienwohld. Name der Firma: GO-and-DO.it Foundation gUG (haftungsbeschränkt); Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Nienwohld; Geschäftsanschrift: Dorfstraße 5 a, 23863 Nienwohld; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere a. die nationale und internationale Beschaffung von Mitteln - in Form von Geldleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In-und Ausland durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aktivität als Förderkörperschaft umfasst den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO in der aktuellen Fassung. Die Gesellschaft kann somit Körperschaften, die die folgenden gemeinnützigen, mildtätigen bzw. kirchlichen Zwecke verfolgen fördern: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Religion; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; -die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; -die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; -die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; -die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; -die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; -die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; -die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; -die Förderung des Tierschutzes; -die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; -die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; -die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; -die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; -die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; -die Förderung der Kriminalprävention; -die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); -die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; -die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten-und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; -die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; -die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. die selbstlose Unterstützung von Personen, 1.die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder 2.deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die genannten Grenzen übersteigen. Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind a)Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und b)andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, aller Haushaltsangehörigen. Zu berücksichtigen sind auch gezahlte und empfangene Unterhaltsleistungen. Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit im vorstehenden Sinne ist bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes als nachgewiesen anzusehen. Die Körperschaft kann den Nachweis mit Hilfe des jeweiligen Leistungsbescheids, der für den Unterstützungszeitraum maßgeblich ist, oder mit Hilfe der Bestätigung des Sozialleistungsträgers führen. Auf Antrag der Körperschaft kann auf einen Nachweis der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit verzichtet werden, wenn auf Grund der besonderen Art der gewährten Unterstützungsleistung sichergestellt ist, dass nur wirtschaftlich hilfebedürftige Personen im vorstehenden Sinne unterstützt werden; für den Bescheid über den Nachweisverzicht gilt § 60a Absatz 3 bis 5 entsprechend. -Die selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist -Die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, femer die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Besoldung der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchendiener, die Alters- und Behindertenversorgung für diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen. Des Weiteren verwirklicht die Gesellschaft unmittelbar selbst folgende Zwecke: b.die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung c. die Förderung der Wissenschaft und Forschung, d.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, e. die Förderung der Behindertenhilfe, f. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, g. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens h. Förderung des Sports i. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks führt die Gesellschaft alle ihm zur Erreichung der Gesellschaftszwecke geeignet erscheinenden Maßnahmen durch: a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft unter anderem Internet-Plattformen, insbesondere www.heldenprojekt.de, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b.gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr.1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft unter anderem i.Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein) ii.Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Workshops, sowie Konferenzen. iii. angewandte Bildung- und Weiterbildungsprogramme für die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die administrative Ebene des Sports sowie des unternehmerischen Denken und Handelns. iv. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. digital oder analog.), v. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsveranstaltungen, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. Konferenzen, Camps, Workshops etc.), vi. den Aufbau von Schulprogrammen in Fächern wie z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch oder Geografie, die in Lehrmaterialien den Sport nutzen, um Motivation und Neugier in den verschiedenen Schulfächern zu wecken. vii. Aufbau und Durchführung von Projekten, welche die Neugier für Unternehmertum bzw. Entrepreneurship bereits im Kindesalter wecken sollen bzw. welches den Unternehmergeist im Sinne eigenverantwortlichen Handelns, Ideenentwicklung und bürgerschaftliches Engagement fördern. viii. d. gemäß (2) c. betreibt die Gesellschaft unter anderem i. die Durchführung von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising und soziale und gesellschaftliche Wirkung des Sports ii. die Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. Des Weiteren baut die Gesellschaft allein oder in Kooperation mit Sportorganisationen aus dem In- und Ausland Projekte auf, die den Sport bzw. den Namen der beteiligten Sportorganisation nutzen, um die Gesellschaftszwecke zu erfüllen. Dies sind unter anderem e. gemäß (2) d. führt die Gesellschaft unter anderem folgende Projekte durch: i. Schaffung eines von Jugendarbeitern durchgeführten Programms für Kinder und Jugendliche auf Freizeitsportanlagen, um über den Sport Werte wie Ordnung, Fairness, Respekt zu vermitteln. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung einer offenen und entspannten Atmosphäre, die durch die Jugendarbeiter genutzt wird, um mehr über die Probleme und Sorgen der Kinder und Jugendlichen im Alltag zu erfahren und Lösungen (z.B. hinsichtlich Kriminalität, Drogenmissbrauch etc.) zu erarbeiten. ii. Aufbau von Projekten, die die Strahlkraft des Sports nutzen, um Veranstaltungen für Senioren durchzuführen. Der Sport bietet hierbei Diskussions- und Erinnerungsansatz (z.B. für Demenzkranke). Zudem sollen junge Menschen mit Senioren zusammengebracht werden, um sich gegenseitig auszutauschen und die Persönlichkeitsentwicklung, um diese Erfahrungen zu bereichern. f. gemäß (2) e. baut die Gesellschaft unter anderem Projekte und Informationsveranstaltungen auf, die Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenführen sollen und somit ein sozial inklusives Gemeinwesen fördern. g.gemäß (2) f. baut die Gesellschaft unter anderem ein Projekt auf, welches prägende Werte und Verhaltensmuster aus dem Mannschaftssport nutzt, um somit in Seminaren Ehepartnern und ganzen Familien einen Ansatz für ein harmonisches und respektvolles Miteinander zu liefern. h. gemäß (2) g. führt die Gesellschaft unter anderem Jugend-Ferienlager, die Sprachkurse und Sport, z.B. durch Nutzung von Sportvokabular, verbinden und Jugendliche aus verschiedenen Ländern in einen kulturellen Austausch bringen. i. gemäß (2) h. fördert die Gesellschaft den Sport unter anderem durch die Durchführung von Trainingseinheiten bzw. Schnuppertrainings in verschieden Sportarten. j. gemäß (2) i. fördert die Gesellschaft das bürgerliche Engagement im Sport insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Ehrenamt sowie die Aus- und Weiterbildung im Trainerwesen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke sämtliche Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder ihm dienlich sind, wenn und soweit hierdurch die Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig nicht gefährdet wird. In diesem Rahmen ist auch die Gründung von und die Beteiligung an Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulässig. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Kapital: 700,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Fischer, Maik, * ‒.‒.‒‒, Nienwohld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.10.2018

Historie 2

20.04.2020
Adressänderung

Alte Anschrift:
Dorfstr. 5 a
23863 Nienwohld

Neue Anschrift:
Hasenlauf 4
27798 Hude

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Maik Fischer
Geschäftsführer

08.02.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Maik Fischer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 06.02.2019