HRB 31156: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, Bielefeld, Ummelner Str. 4-6, 33649 Bielefeld. Die Gesellschaft hat durch Verschmelzung durch Aufnahme der GB AG, einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Feldkirch unter FN 438447a) nach Maßgabe der Verschmelzungspläne vom 28.11.2016 und 18.11.2016 sowie der Beschlüsse vom 28.11.2016 und 18.11.2016 die Rechtsform einer SE angenommen. Die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld SE ist im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42413 am 07.12.2016 eingetragen worden.
HRB 31156: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, Bielefeld, Ummelner Str. 4-6, 33649 Bielefeld. Bekanntmachung gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 (SE-VO) betreffend die Verschmelzung zur Aufnahme der GB AG, Wolfurt, Österreich auf die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, Bielefeld, Deutschland. Die GB AG soll als übertragender Rechtsträger auf die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG als übernehmender Rechtsträger im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend SE-VO) verschmolzen werden. Folgende Angaben werden bekannt gegeben: A: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG; Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts; Firma: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG; Sitz: Bielefeld, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 31156. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Im deutschen Recht ist der Gläubigerschutz in § 22 UmwG (nachstehend UmwG) geregelt. Danach ist den Gläubigern der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten (Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs. 2 SE-VO bzw. Art. 28 SE-VO), ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach durch den Bundesanzeiger. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem die Bekanntmachung erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG allerdings nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (nachstehend SEAG) finden hier keine Anwendung, weil der künftige Sitz der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld SE in Bielefeld, Deutschland, und damit aus deutscher Sicht im Inland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG eingeholt werden: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, z.Hd. des Vorstands, Ummelner Str. 4 - 6, 33649 Bielefeld. Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Alleinige Aktionärin der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG ist die GOLDBECK GmbH. Die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG wird als aufnehmende Gesellschaft ihren Sitz in Bielefeld, Deutschland, und damit aus deutscher Sicht im Inland haben. Folglich finden die Regelungen der §§ 6 und 7 SEAG im vorliegenden Fall keine Anwendung. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG eingeholt werden: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, z.Hd. des Vorstands, Ummelner Str. 4 - 6, 33649 Bielefeld. B: GB AG; Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) österreichischen Rechts; Firma: GB AG; Sitz: Wolfurt, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 438447a. Beim Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 438447a sind die Unterlagen nach Abs. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. Darüber hinaus wurde der Verschmelzungsplan nach Prüfung durch den Aufsichtsrat der übertragenden Gesellschaft (GB AG) beim Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 438447a eingereicht. C: Die durch die Verschmelzung der GB AG auf die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG entstehende SE wird unter GOLDBECK Bauelemente Bielefeld SE firmieren und ihren Sitz in Bielefeld, Deutschland, haben. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der GB AG mit der Goldbeck Bauelemente Bielefeld AG eingereicht worden.
HRB 31156: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld, Ummelner Straße 4-6, 33649 Bielefeld. Aktiengesellschaft. GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG. Sitz: Bielefeld, Geschäftsanschrift: Ummelner Str. 4-6, 33649 Bielefeld. Unternehmensgegenstand: Herstllung von Stahl-, Aluminium- und Feinblechelementen sowie Betonelementen. Grundkapital: 6.150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Dr.Ing. Heddrich, Rolf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Kamann, Uwe Hermann, Meißen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 im Wege des Formwechsels in die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG mit Sitz in Bielefeld umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld, Ummelner Straße 4-6, 33649 Bielefeld. Geschäftsführer: Kamann, Uwe Hermann, Meißen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Dr.Ing. Heddrich, Rolf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld, Ummelner Straße 4-6, 33649 Bielefeld. Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Goldbeck, Jörg-Uwe, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kuhnke, Hansfried, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒.
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