GOMTEC Frankreich GmbH, München (Stievestr. 9, 80638 München). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRB 41548).
GOMTEC Frankreich GmbH, München (Stievestr. 9, 80638 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.08.2006 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 29.08.2006 mit der Ströer Out-of-Home Media AG mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 41548) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.