HRB 210950: GON GmbH, Ronnenberg, Lange-Hop-Str. 135 e, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -350.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
HRB 210950:GON GmbH, Ronnenberg, Hansastraße 54, 30952 Ronnenberg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Lange-Hop-Str. 135 e, 30539 Hannover.
HRB 210950:GON GmbH, Ronnenberg, Hansastraße 54, 30952 Ronnenberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2014. Geschäftsanschrift: Hansastraße 54, 30952 Ronnenberg. Projektentwickung, Verwertung, Vermarktung und Verwaltung von Gewerbe- und Wohngrundstücken und alle damit verbundenen Aufgaben. 400.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nickel, Gert-Otto, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GON Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Ronnenberg (Amtsgericht Hannover, HRA 100681) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.