HRB 163928 B: GOVMEN GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin
HRB 163928 B: GOVMEN GmbH, Berlin, Westfälische Straße 40, 10711 Berlin. Firma: GOVMEN GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRB 163928 B: MICUS Public Administration GmbH, Berlin, Westfälische Straße 40, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 22.06.2015 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 163928 B: MICUS Public Administration GmbH, Berlin, Westfälische Straße 40, 10711 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.250,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.04.2015 ist das Stammkapital zur Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.4.2015, mit welchem die MICUS Management Consulting GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 39054) jeweils Teile ihres Vermögens auf diese Gesellschaft sowie auf die MICUS Strategieberatung GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 73927) im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übertragen hat, um 6.250 EUR auf 31.250 EUR erhöht und § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital) entsprechend geändert.
HRB 163928 B: MICUS Public Administration GmbH, Berlin, Westfälische Straße 40, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2015 Teile des Vermögens der MICUS Management Consulting GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 39054), welche ihr Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung durch gleichzeitige Übertragung der im Spaltungs- und Ubernahmevertrag bezeichneten Vermögensteile jeweils als Gesamtheit gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf die Gesellschaft sowie auf die MICUS Strategieberatung GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73927, gegen Gewährung von Anteilen dieser Gesellschaften an die Gesellschafter der MICUS Management Consulting GmbH übertragen hat (Aufspaltung zur Aufnahme), übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
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