GPL Gesellschaft für Privatkundenlogistik mbH, Hamburg (Rungedamm 32, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2008 mit der DHL Home Delivery GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105229) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DHL Home Delivery GmbH am 02.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GPL Gesellschaft für Privatkundenlogistik mbH, Hamburg (Rungedamm 32, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2008 mit der SPL Operations GmbH - Services Productions Logistics mit Sitz in Bad Hersfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld, HRB 956) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GPL Gesellschaft für Privatkundenlogistik mbH, Hamburg (Rungedamm 32, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der GPL e-logistics GmbH mit Sitz in Niederau (AG Dresden HRB 23955) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GPL Gesellschaft für Privatkundenlogistik mbH, Hamburg (Rungedamm 32, 21035 Hamburg). Der mit der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH, Bonn (AG Bonn HRB 8128) am 07.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Änderungsvereinbarung vom 14.09.2007 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2007 hat der Änderung zugestimmt.
GPL Gesellschaft für Privatkundenlogistik mbH, Hamburg (Rungedamm 32, 21035 Hamburg). Mit der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH, Bonn (AG Bonn HRB 8128) als herrschendem Unternehmen ist am 07.12.2006 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.