HRB 20385: GPeM Gesellschaft für Personalentwicklung und -management mbH, Köln, Barbarossaplatz 4, 50674 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 mit der HOST, Home & Office Service-Team GmbH mit Sitz in Köln (HRB 35924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20385: GPeM Gesellschaft für Personalentwicklung und -management mbH, Köln, Weißhausstr. 26, 50939 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Barbarossaplatz 4, 50674 Köln.
HRB 20385:GPeM Gesellschaft für Personalentwicklung und -management mbH, Köln, Weißhausstr. 26, 50939 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Propositum Vermögensberatungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 10999) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20385:GPeM Gesellschaft für Personalentwicklung und -management mbH, Köln, Weißhausstr. 26, 50939 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der train.IT, Gesellschaft für Personalentwicklung und -training mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32945) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.