HRA 1731: Holger Graf Medizintechnik e.K., Bentwisch, Heydeweg 7, 18182 Bentwisch. Nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.02.2021 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die dadurch gegründete GRAF Medizintechnik GmbH mit Sitz in Bentwisch (Amtsgericht Rostock, HRB 15264) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15264: GRAF Medizintechnik GmbH, Bentwisch, Heydeweg 7, 18182 Bentwisch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2021. Geschäftsanschrift: Heydeweg 7, 18182 Bentwisch. Gegenstand: der Großhandel mit Medizinprodukten, Ernährungstherapeutika und Wundversorgungsprodukten, die ambulante Versorgung von Patienten und die Vermietung von Medizinprodukten, einschließlich des technischen Service und die Vorhaltung eines 24h-Notdienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Holger Werner, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Holger Graf Medizintechnik e. K., Bentwisch (Amtsgericht Rostock, HRA 1731) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1731:Holger Graf Medizintechnik e.K., Rostock, Goerderlerstr. 27, 18069 Rostock.Änderung der Geschäftsanschrift: Heydeweg 7, 18182 Bentwisch. Die Niederlassung ist von Rostock nach Bentwisch verlegt.