HRB 85125: GRANfood GmbH, Köln, Vogelsanger Str. 350, 50827 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: GRANfood Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der GRANfood GmbH & Co. KG.
HRB 85125: GRANfood GmbH, Köln, Vogelsanger Str. 350, 50827 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2015. Geschäftsanschrift: Vogelsanger Str. 350, 50827 Köln. Gegenstand: Handel mit Fleisch, Fisch, Fleisch- und Wurstwaren und sonstigen Lebens- und Genussmitteln aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gattuso, Giuseppe, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Giuseppe Gattuso, Köln, 21.06.1976, als Inhaber unter der Firma GRANfood Import & Export e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - HRA 28851 - ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.06.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.