GROTH Wohnungsbau- und Development-Gesellschaft in München mbH, München (Landshuter Allee 8-10, 80637 München). Die Verschmelzung wurde am 07.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Berlin HRA 31952 B).
GROTH Wohnungsbau- und Development-Gesellschaft in München mbH, München (Landshuter Allee 8-10, 80637 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "Groth Holding GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin HRB 31952 B) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.