GROTHE Verwaltungs-GmbH, Schwerin, (Wilhelm-Maybach-Str. 12, 19061 Schwerin).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grothe Bau-Beteiligungsgesellschaft mbH am 13.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GROTHE Verwaltungs-GmbH, Schwerin (Wilhelm-Maybach-Str. 12, 19061 Schwerin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Grothe Bau-Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRB 792 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GROTHE Verwaltungs-GmbH, Schwerin (Wilhelm-Maybach-Str. 12, 19061 Schwerin). Nicht mehr Geschäftsführer: Grothe, Volker, Lübeck, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Grothe, Joachim, Bad Schwartau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.