GRUBEMA GmbH, Reinheim, Käthe-Kollwitz-Straße 2, 64354 Reinheim. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
GRUBEMA GmbH, Reinheim, Käthe-Kollwitz-Straße 2, 64354 Reinheim. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
GRUBEMA GmbH, Reinheim, Käthe-Kollwitz-Straße 2, 64354 Reinheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 371/2009) vom 23.07.2009 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
GRUBEMA GmbH, Reinheim (Käthe-Kollwitz-Straße 2, 64354 Reinheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Tottewitz, Kiriaki, Reinheim, * ‒.‒.‒‒.