GRUNDIG Car InterMedia System GmbH, Nürnberg (Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 30.06.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wuppertal HRB 10766). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: GmbH