GRW Großrotter Wäldchen Grundstücksentwicklungs GmbH, Köln (Salierring 32, 50677 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PROJEKTON Immobilien GmbH am 23.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GRW Großrotter Wäldchen Grundstücksentwicklungs GmbH, Köln (Salierring 32, 50677 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit derPROJEKTON Immobilien GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln 42 HR B 31601) verschmolzen. . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.