HRA 12176: GRZIB ELEKTROTECHNIK GmbH & Co. KG, Oberhausen, Zur Kokerei 21, 46117 Oberhausen. Einzelprokura: Grzib-Wortmann, Verena, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 12176: GRZIB ELEKTROTECHNIK GmbH & Co. KG, Oberhausen, Zur Kokerei 21, 46117 Oberhausen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.05.2018 wirksam geworden.
HRA 12176: GRZIB ELEKTROTECHNIK GmbH & Co. KG, Oberhausen, Zur Kokerei 21, 46117 Oberhausen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung und des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage, der Andreas Grzib e.K. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 10773) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12176: GRZIB ELEKTROTECHNIK GmbH & Co. KG, Oberhausen, Zur Kokerei 21, 46117 Oberhausen.
HRA 12176: GRZIB ELEKTROTECHNIK GmbH & Co. KG, Oberhausen, Zur Kokerei 21, 46117 Oberhausen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Vermögen der LoG-Elektrotech e.K. mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRA 12163) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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