HRB 58781:GS - Allgemeine Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am Markte 12, 30159 Hannover.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Concorde Hotel VIVA GmbH am 04.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 58781:GS - Allgemeine Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am Markte 12, 30159 Hannover.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.06.2014 mit der Concorde Hotel VIVA GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 59611) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GS - Allgemeine Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am Markte 12, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Hotel Berlin Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 92636 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.