HRA 2264 CB: GS Company GmbH & Co. KG, Oranienburg, Mittelstr. 18, 16515 Oranienburg. Sitz der Firma: Oranienburg; Geschäftsanschrift: Mittelstr. 18, 16515 Oranienburg; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Oranienburg verlegt (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3520 NP).
HRA 3520 NP: GS Company GmbH & Co. KG, Oranienburg, Mittelstraße 18, 16515 Oranienburg (Unternehmensgegenstand: Die private Arbeitsvermittlung, die betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Unternehmensberatung, die Entwicklung von Geschäftsmodellen sowie deren entgeltliche Überlassung an anderen Unternehmen im Wege von Franchising sowie die Entwicklung, Implementierung und Überlassung von EDV-Systemen und Datenbanken.). Geschäftsanschrift: Mittelstraße 18, 16515 Oranienburg. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: GS Company Verwaltung GmbH, Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 13460 NP). Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist von Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRA 2264) nach Oranienburg verlegt. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 05.08.2015 das gesamte Vermögen des Einzelunternehmens Enrico Klitschun e. K. mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2864 NP) im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme übernommen.
HRA 2264 CB: GS Company GmbH & Co. KG, Cottbus, Querstraße 48, 03044 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 31.08.2015 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRA 2264 CB: GS Company GmbH & Co. KG, Cottbus, Querstraße 48, 03044 Cottbus. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 05.08.2015 das gesamte Vermögen des Einzelunternehmens Enrico Klitschun e. K. mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2864 NP) im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2264 CB: GS Company GmbH & Co. KG, Cottbus, Querstraße 48, 03044 Cottbus. Geschäftsanschrift: Querstraße 48, 03044 Cottbus
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