HRB 7889: GS Euro Call-Control-Center GmbH, Rheine, Hörstkamp 32, 48431 Rheine. Nicht mehr Geschäftsführer: Schönweitz, Karl-Hans, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7889: GS Euro Call-Control-Center GmbH, Rheine, Hörstkamp 32, 48431 Rheine. Nicht mehr Geschäftsführer: Schönweitz, Günter, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
GS Euro Call-Control-Center GmbH, Rheine, Hörstkamp 32, 48431 Rheine. Bestellt als Geschäftsführer: Schönweitz, Dennis, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Schönweitz, Britta, Rheine, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schönweitz, Britta, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Schönweitz, Dennis, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
GS Euro Call-Controll-Center GmbH, Rheine (Hörstkamp 32, 48431 Rheine). Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GS Euro Call-Control-Center GmbH.
GS Euro Call-Controll-Center GmbH, Rheine (Hörstkamp 32, 48431 Rheine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2007. Gegenstand: Überwachung technischer Meldeeinrichtungen sowie der Einzelhandel mit Kommunikationseinrichtungen und Notrufanlagen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schönweitz, Karl-Hans, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Schönweitz, Günter, Rheine, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schönweitz, Britta, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Schönweitz, Dennis, Rheine, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GS Euro Call-Controll-Center Schönweitz oHG, Rheine (Amtsgericht Steinfurt - HRA 3430) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.