GS Projekt-Bau GmbH -Immobilien-, Petershagen, Jösser Dorfstr. 18, 32469 Petershagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden und nach Änderung der Firmenbezeichnung und Sitzverlegung nunmehr lautenden GS Projekt-Bau GmbH-Immobilien in Petershagen am 30.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GS Projekt-Bau GmbH -Immobilien-, Petershagen, Jösser Dorfstr. 18, 32469 Petershagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 mit der GS Projekt-Bau und Grund GmbH-Immobilien- mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HR B 4630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.