HRB 21860: GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, Großpostwitz, Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitz. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 21860: GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, Großpostwitz, Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitz. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
HRB 21860: GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, Großpostwitz, Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitz. Nachfolgender Eintragungsvermerk wurde von Amts wegen gelöscht: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 15.07.2016 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2017 mit der PITHCOMBE ASSOCIATES LIMITED mit dem Sitz in Bristol, Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 03403626) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 21860: GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, Großpostwitz, Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 15.07.2016 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2017 mit der PITHCOMBE ASSOCIATES LIMITED mit dem Sitz in Bristol, Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 03403626) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 21860: GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, Großpostwitz, Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitz. Die Einreichung eines Verschmelzungsplanes wird gemäß § 122d UmwG bekanntgemacht.Beteiligt sind:a. Die PITHCOMBE ASSOCIATES LIMITED, eine private Limited Company nach englischem Recht, mit Sitz in 21 St Thomas Street, Bristol,BS1 6JS, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 03403626, als übnehmende Gesellschaft, sowieb. die GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Großpostwitz, inder Ziegeleistr. 8, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Dresden unter der HRB 21860, als übertragende Gesellschaft.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaftern stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH auf die PITHCOMBE ASSOCIATES LIMITED die folgenden Rechte zu ( 1 22d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH) können gem. § 122j UmwG - der wegen § 122a Abs 2 UmwG die allgemeine Regelung des § 22 UmwG als Iex specialis verdrängt - Sicherheit verlangen, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf durch das Handelsregister des Amtsgerichtes Dresden bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch dem Grunde und der Höhe nach schriftlich gegenüber der GSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH unter deren Geschäftsanschrift Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitz anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (PITHCOMBE ASSOCIATES LIMITED) kann gemäß Reg 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlungselbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei derGSB Grund- und Spezialtiefbau GmbH, Dirk Manitz, Ziegeleistr. 8, 02692 Großpostwitzund darüber hinaus auch zusätzlich bei derPITHCOMBE ASSOCIATES LIMITED, Dirk Manitz, 21 St Thomas Street, Bristol, BSI 6JS, Großbritannienangefordert werden.
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