GSC-PPCmetrics Investment Consulting AG, Wiesbaden (Nordenstadter Straße 40, 65207 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Georg Seil Consulting GSC GmbH am 20.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GSC-PPCmetrics Investment Consulting AG, Wiesbaden (Nordenstadter Straße 40, 65207 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Georg Seil Consulting GSC GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21563) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.