HRB 714130: GSM Gießler, Stegle, Marchese AG, Endingen am Kaiserstuhl, Ersteinerstraße 20, 79346 Endingen am Kaiserstuhl. Die Hauptversammlung vom 07.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: GSM Finanzplanung AG.
HRB 714130: GSM Gießler, Stegle, Marchese AG, Endingen am Kaiserstuhl, Ersteinerstraße 20, 79346 Endingen am Kaiserstuhl. Die Gesellschaft hat am 23.03.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 714130: GSM Gießler, Stegle, Marchese AG, Endingen am Kaiserstuhl, Ersteinerstraße 20, 79346 Endingen am Kaiserstuhl. Nicht mehr Vorstand: Stegle, Werner, Sasbach am Kaiserstuhl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 714130: GSM Gießler, Stegle, Marchese AG, Endingen am Kaiserstuhl, Ersteinerstraße 20, 79346 Endingen am Kaiserstuhl. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.07.2015. Geschäftsanschrift: Ersteinerstraße 20, 79346 Endingen am Kaiserstuhl. Gegenstand: Die Beratung in allen Finanzierungsfragen und Vermögensangelegenheiten, die Hilfeleistung beim Erwerb entsprechender Produkte und Dienstleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Grundkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Gießler, Jürgen, Endingen am Kaiserstuhl, * ‒.‒.‒‒; Guhl, Marco, Riegel, * ‒.‒.‒‒; Marchese, Tommaso, Ehrenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Stegle, Werner, Sasbach am Kaiserstuhl, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GSM Gießler, Stegle, Marchese Vermögensberatungs GmbH", Endingen am Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 270552) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.