HRB 4922: GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH, Kamen, Poststraße 4, 59174 Kamen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2020 mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen mit Sitz in Kamen (Amtsgericht Hamm, HR B 4623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59174 Kamen
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Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: GmbH