GT Gesundheits-Telegramm Gesellschaft für medizinische Publikationen mbH, Stuttgart, c/o BRP Renaud & Partner, Königstr. 28, 70173 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.05.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GT Gesundheits-Telegramm Gesellschaft für medizinische Publikationen mbH, Stuttgart, c/o BRP Renaud & Partner, Königstr. 28, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wörwag GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17522) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GT Gesundheits-Telegramm Gesellschaft für medizinische Publikationen mbH, Stuttgart, c/o BRP Renaud & Partner, Königstr. 28, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wörwag, Fritz, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Janssen, Thomas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
GT Gesundheits-Telegramm Gesellschaft für medizinische Publikationen mbH, Weiler, Am Heerberg 22, 55413 Weiler. Der Sitz ist nach Stuttgart (jetzt Amtsgericht Stuttgart, HRB 742112) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen. Neuer Sitz: Stuttgart. Geschäftsanschrift: c/o BRP Renaud & Partner, Königstraße 28, 70173 Stuttgart.
GT Gesundheits-Telegramm Gesellschaft für medizinische Publikationen mbH, Stuttgart, c/o BRP Renaud & Partner, Königstr. 28, 70173 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.1995 mit Änderung vom 29.05.1995. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Weiler (Mainz HRB 22703) nach Stuttgart verlegt. Geschäftsanschrift: c/o BRP Renaud & Partner, Königstr. 28, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Die Herstellung und die Distribution von Publikationen, die der Information über Fragen der Medizin, der Gesunderhaltung des Menschen sowie der Erhöhung der Lebensqualität dienen, insbesondere von lnformationsbroschüren wie etwa Gesundheits-Telegrammen. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Janssen, Thomas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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