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c)
Die Gesellschaft wird in praktischer
Ausübung christlicher Nächstenliebe im
Sinne der Diakonie als Wesens- und
Lebensäußerung der evangelischen Kirche
tätig. Sie hat die Aufgabe, durch ihre
Tätigkeit, mit ihren Diensten und mit allen
Mitarbeitenden, Menschen als Zeugnis
christlichen Glaubens zu helfen.
(1) Sie verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des
Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
(2) Die von der Gesellschaft betriebenen
Einrichtungen stehen allen Menschen ohne
Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und
ihren Glauben offen.
(3) Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung
(a) des Wohlfahrtswesens,
(b) die Unterstützung i.S. des § 53 AO
hilfebedürftiger Menschen,
(c) der öffentlichen Gesundheitspflege.
(4) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
durch
(a) das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit
und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften,
die mindestens einen Satzungszweck
verfolgen, der zugleich Satzungszweck der
Gesellschaft nach Absatz 3 ist,
(b) den Betrieb von Einrichtungen der
Wohlfahrtspflege i.S. des § 66 AO, d.h. in
besonderem Maße zur gesundheitlichen
Versorgung von i.S. des § 53 AO
hilfebedürftigen Personen einschließlich der
gegebenenfalls erforderlichen Versorgung
mit Heil- und Hilfsmitteln,
(c) die Zuwendung von Geld- und
Sachmitteln, die unentgeltliche oder
verbilligte Erbringung von Dienstleistungen
sowie die unentgeltliche oder verbilligte
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital an andere wegen
Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigte Körperschaften, die
mindestens einen Satzungszweck
verfolgen, der zugleich Satzungszweck der
Gesellschaft nach Absatz 3 ist,
insbesondere an ihre Gesellschafter
sowie an Kapitalgesellschaften, an denen
die Gesellschaft und/oder einer ihrer
Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld
Stiftung und/oder der Förderverein für
soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar
und/oder mittelbar beteiligt sind
(Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1AO),
(d) das planmäßige Zusammenwirken i.S.
des § 57 Abs. 3 AO mit
- der Julius Axenfeld Stiftung, Bonn,
- dem Förderverein für soziale Arbeit, Bonn
e.V., Bonn, sowie
- allen Kapitalgesellschaften, an denen die
Gesellschaft, einer ihrer Gesellschafter, die
Julius Axenfeld Stiftung und/oder der
Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V.
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist/sind,
sofern der jeweilige Kooperationspartner
wegen Gemeinnützigkeit und/oder
Mildtätigkeit
steuerbegünstigt ist und mindestens einen
Satzungszweck verfolgt, der zugleich
Satzungszweck
der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, durch
das Erbringen und/oder Beziehen
1. unentgeltlicher oder entgeltlicher
Versorgungsleistungen (z.B. Wärme und
Energie), unentgeltlicher oder entgeltlicher
Dienstleistungen, insbesondere in den
Bereichen Unternehmensberatung,
Unternehmenskommunikation und
Unternehmensführung,
technische und kaufmännische
Liegenschafts-bewirtschaftung (z.B.
Reinigungs-, Hausmeister-, Sicherheits-
und Servicedienst), Finanz- und
Rechnungswesen einschließlich
Controlling, Personalwesen (z.B.
Personalgewinnung, Vertragswesen,
Lohn- und Gehaltsabrechnung), Recht und
Steuern, lT-lnfrastruktur und
Fuhrparkmanagement sowie
2. unentgeltlicher oder entgeltlicher
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital.
Zur Erfüllung ihrer operativen Tätigkeiten
kann die Gesellschaft Hilfspersonen i.S.
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO einsetzen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Evangelischer
Charakter der Gesellschaft, Gemeinwohlorientierung) sowie in
§ 3 (Zwecke der Gesellschaft, Gegenstand des
Unternehmens, Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit) und damit
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. |
a)
27.11.2024
Schütte-Müller |