HRB 7500:GTB Good True BeautifuI GmbH, Freiburg im Breisgau, Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgau.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 7500:GTB Good True BeautifuI GmbH, Freiburg im Breisgau, Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgau.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 02.04.2014 (8 IN 364/13) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
GTB Good True BeautifuI GmbH, Freiburg im Breisgau, (Merzhauser Str. 183, 79100 Freiburg im Breisgau).Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag um 19.450,00 EUR auf 69.450,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Handel mit Textilien und Accessoires.
GTB Good True BeautifuI Verwaltungs-GmbH, Freiburg im Breisgau (Ziegelweg 19, 79100 Freiburg im Breisgau). Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "GTB Good True Beautiful GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 5178) auf 50.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: GTB Good True BeautifuI GmbH.
GTB Good True BeautifuI GmbH, Freiburg im Breisgau (Ziegelweg 19, 79100 Freiburg im Breisgau). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "GTB Good True Beautiful GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 5178) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.