GTE Gebäude- und Elektrotechnik GmbH, Mannheim (Ohmweg 11-15, 68199 Mannheim). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.05.2007 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "GTE Gebäude- und Elektrotechnik GmbH & Co. KG", mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701028) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GTE Gebäude- und Elektrotechnik GmbH, Mannheim (Ohmweg 11-15, 68199 Mannheim). Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Günter, Glashütten, * ‒.‒.‒‒; Winter, Wolfgang, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ABB Gebäudetechnik GmbH, Mannheim (Ohmweg 11-15, 68199 Mannheim). Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: GTE Gebäude- und Elektrotechnik GmbH.
ABB Gebäudetechnik GmbH, Mannheim (Ohmweg 11-15, 68199 Mannheim). Prokura erloschen: Hörner, Friedhelm, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Sonntag, Thomas, Langen, * ‒.‒.‒‒; Wiebalck, Konrad, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
ABB Gebäudetechnik GmbH, Mannheim (Ohmweg 11-15, 68199 Mannheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Schröder, Stefan, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "ABB AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4664) am 15.02.1990/ 23.03.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.