GTI Aktiengesellschaft für Informationstechnologien, Koblenz, Maria Trost 21, 56070 Koblenz.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2009 im Wege des Formwechsels in die CompuGROUP Services GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 21751) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GTI Aktiengesellschaft für Informationstechnologien, Koblenz, Maria Trost 21, 56070 Koblenz.Die Hauptversammlung vom 02.03.2009 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der CompuGROUP Services GmbH, Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6993) die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 258.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2009 mit Ergänzung vom 20.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlungen vom 02.03.2009 und vom 20.08.2009 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 02.03.2009 und vom 20.08.2009 mit der CompuGROUP Services GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6993) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 02.03.2009 mit Ergänzung vom 20.08.2009 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GTI Aktiengesellschaft für Informationstechnologien, Koblenz, Maria Trost 21, 56070 Koblenz.Vorstand: Zikofsky, Andreas, Asperg, * ‒.‒.‒‒.
GTI Aktiengesellschaft für Informationstechnologien, Koblenz (Maria Trost 21, 56070 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2008 mit der Unicomputer Software GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 6810) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GTI Aktiengesellschaft für Informationstechnologien, Koblenz (Maria Trost 21, 56070 Koblenz). Nicht mehr Vorstand: Gomolzig, Helmut, Kürten, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen