HRB 69047: GTS German Trust Service GmbH, Düsseldorf, c/o Assetfinance GmbH, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 69047: GTS German Trust Service GmbH, Düsseldorf, Königsallee 86, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Assetfinance GmbH, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.
GTS German Trust Service GmbH, Düsseldorf, Königsallee 86, 40212 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2012. Geschäftsanschrift: Königsallee 86, 40212 Düsseldorf. Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf, die Entwicklung, die Verwaltung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: van Lommen, Ivan, Bierbeek/Belgien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GTS German Trust Service AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 63050) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.